Ferienhaus 44 – Ferienpark Mirow am Müritz-Nationalpark | www.Ferienhaus44.de

    10% sparen ab 7 Nächten

    Ferienhaus 44 von außen

    Ferienhaus 44 im Ferienpark Mirow

    200 m zum See – Mecklenburgische Seenplatte

    Bootssteg am See

    Badeplatz in ca. 200 m Entfernung

    Schwimmen, paddeln, die Seele baumeln lassen

    Steg bei Nacht

    Abende am See

    Stille, Natur und unvergessliche Momente

    Rapsfeld Mecklenburg

    Natur pur – Mecklenburgische Seenplatte

    Radfahren, Wandern und Entdecken

    Paddeln auf dem See

    Aktiver Urlaub am Wasser

    Kanu, SUP und Bootstouren in der Umgebung

    Den See entdecken

    Den See entdecken

    Natur und Wasser so weit das Auge reicht

    Wohnzimmer mit Kamin

    Gemütlichkeit mit Kamin & Sauna

    Urlaub für alle Sinne – zu jeder Jahreszeit

    Schlafzimmer Erdgeschoss

    2 Schlafzimmer + Schlafempore für die ganze Familie

    Komfortabel ausgestattet für bis zu 6 Personen

    AGB & Stornobedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Ferienhaus 44

    1. Buchungsbestätigung

    Die Buchung für das Ferienhaus ist rechtskräftig nach erfolgter Anzahlung (siehe 2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.

    2. Bezahlung

    2.1 Innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises. Der restliche Mietpreis wird entsprechend den Vereinbarungen der Buchungsbestätigung fällig. Der vereinbarte Mietpreis sowie die fälligen Teilleistungen sind fristgerecht und ohne Abzug auf das Konto des Eigentümers zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis gemäß Buchungsbestätigung fällig.

    2.2 Ist der vereinbarte Mietpreis nicht termingerecht vollständig entrichtet, ist der Vermieter nach vorheriger Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist im Fall des Rücktritts zur Leistung einer Entschädigung gem. Ziffer 6 dieser AGB verpflichtet.

    3. An- und Abreise

    Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10:00 Uhr zu übergeben. Es erfolgt eine Abnahme mit Ablesen von Zählerständen, der Abrechnung des Verbrauchs, eine Inventarisierung und die Schlüsselübergabe. Der Termin der Übergabe ist am Tag vor der Abreise bis 16:00 Uhr mit dem Verwalter zu vereinbaren. Verzögerungen bei der Abreise berechtigen ebenfalls zur Berechnung einer Servicepauschale von 25,00 €.

    4. Mietobjekt

    4.1 Das Ferienhaus darf maximal von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen, Kindern und Tieren bewohnt werden. Eine Belegung, die über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinausgeht, berechtigt den Vermieter zur Kündigung. Im Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses ist der Mietzins bis zum vertraglichen Ende der Mietzeit weiterhin geschuldet.

    4.2 Die Mitnahme eines Haustieres wird nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet. Maßgeblich sind die Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung.

    4.3 Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet, aber ohne Bettwäsche und Handtücher. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Verwalter unverzüglich zu melden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

    4.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Kücheneinrichtungen nebst dem Inventar zu reinigen und die Wohnung in besenreinem Zustand zurückzugeben.

    5. Mängelrügen

    Mängel sind dem Verwalter oder dessen Beauftragten unmittelbar, d. h. sofort nach dem Erkennen, anzuzeigen. Dem Verwalter wird ein angemessener Zeitraum zur Mängelbeseitigung eingeräumt.

    6. Reiserücktritt / Stornobedingungen

    Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten (Kündigung vor Mietantritt, in Prozent des Mietpreises):

    RücktrittEntschädigung
    bis 60 Tage vor Mietbeginn20 %
    bis 45 Tage vor Mietbeginn30 %
    bis 35 Tage vor Mietbeginn50 %
    bis 21 Tage vor Mietbeginn70 %
    bis 14 Tage vor Mietbeginn90 %
    später als 14 Tage vor Mietbeginn100 %

    Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter.

    Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

    Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühren für eine Reiserücktrittsversicherung und für eine Reisehaftpflichtversicherung. Der Abschluss dieser Versicherungen wird empfohlen.

    7. Rücktritt durch den Vermieter

    Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist und ohne Anspruch auf Schadensersatz erfolgen, wenn der Mieter andere Feriengäste trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

    Ein Rücktritt durch den Vermieter kann vor Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist und ohne Anspruch auf Schadensersatz erfolgen, wenn das Mietobjekt durch den Eigentümer verkauft wird oder eine Vermietungsgesellschaft mit der Verwaltung des Hauses beauftragt wird. Der Eigentümer strebt in diesem Fall eine Vermittlung der Mieter zur Schließung eines neuen Mietvertrages zum selben Zeitpunkt im Mietobjekt mit dem neuen Eigentümer bzw. der Vermietungsgesellschaft an.

    8. Haftung des Vermieters

    Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

    9. Schriftform

    Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Buchungsbestätigung und werden mit Leistung der Unterschrift akzeptiert.

    10. Salvatorische Klausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

    11. Gerichtsstand

    Der Verwalter und der Mieter/die Mieter akzeptieren als gültigen Gerichtsstand Kassel.

    Stand: 01.01.2024